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Betriebliche Altersversorgung, Informationen für Arbeitnehmer

Sie arbei­ten Ihr Leben lang auf den einen Moment hin, an dem der längs­te Urlaub Ihres Lebens beginnt, Ihr Renteneintritt. In Ihrem Berufsleben steigt Ihr Gehalt in der Regel ste­tig, durch Anzahl der Berufsjahre, tarif­li­che Gehaltserhöhungen, mehr Qualifikationen/Verantwortung und Aufstieg in der Tarifgruppe. Ihr letz­tes Gehalt vor Ihrem Renteneintritt ist in der Regel Ihr höchs­tes Gehalt, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt finan­ziert und ihre Ausgaben gedeckt haben. Sie haben sich über die Jahre einen Lebensstandard auf­baut und die­sen mit Ihrem guten Verdienst aus­le­ben kön­nen. 

Können Sie den hart erar­bei­te­ten und wohl ver­dien­ten Lebensstandard auch im Rentenalter wei­ter­le­ben? 

Die Differenz zwi­schen Ihrem letz­ten und bes­ten Gehalt und Ihrer gesetz­li­chen Altersrente stellt Ihre soge­nann­te Versorgungslücke dar, denn die­se Differenz fehlt Ihnen von einem Monat auf den ande­ren auf Ihrem Konto. 

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Die drei Säulen der Altersversorgung

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Gesetzliche Rente

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Betriebliche Altersversorgung

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Private Altersvorsorge

Einzig und allein auf die gesetz­li­che Rente soll­ten Sie sich im Alter nicht ver­las­sen. Nach der gesetz­li­chen Rente stellt die betrieb­li­che Altersversorgung eine wich­ti­ge Säule der Altersversorgung dar, mit der Sie sich ein zwei­tes Standbein im Alter auf­bau­en kön­nen und somit Ihre Versorgungslücke ver­rin­gern bzw. schlie­ßen. 

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersversorgung für Sie?

garantierte Rentenauszahlung

Bei Renteneintritt erhal­ten Sie eine monat­li­che Betriebsrente zusätz­lich zu Ihrer gesetz­li­chen Rente. Die ver­ein­bar­te Mindesthöhe und die Dauer der Rentenzahlung sind garantiert.

einmalig garantierte Kapitalauszahlung

Je nach Durchführungsweg und Gestaltung der betrieb­li­chen Altersversorgung kön­nen Sie statt einer monat­li­chen Rentenzahlung auch eine ein­ma­li­ge garan­tier­te Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen.

Absicherung der Hinterbliebenen

Im Todesfall sind Ihre Hinterbliebenen abge­si­chert. Mit einer betrieb­li­chen Altersvorsorge sor­gen Sie nicht nur für sich vor, son­dern schüt­zen gleich­zei­tig Ihre Hinterbliebenen. 

Hartz IV sicher und nicht pfändbar

Durch betrieb­li­che Altersversorgung auf­ge­bau­tes Kapital ist Hartz IV sicher und nicht pfänd­bar, sofern eine Betriebsrente erst bei Renteneintritt gezahlt wird. Anwartschaften auf eine betrieb­li­che Altersversorgung sind für den Staat daher unantastbar. 

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Je nach Gestaltung der betrieb­li­chen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber kön­nen Verwaltungs- oder Abschlusskosten viel gerin­ger sein als bei ande­ren Anlageformen, wie z.B. Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, und vom Arbeitgeber über­nom­men werden. 

Insolvenzschutz

Ihre betrieb­li­che Altersvorsorge ist für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers gesetz­lich, durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieb­li­chen Altersversorgung BetrAVG), geschützt. 

Sozialabgabenfreiheit

Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetz­li­chen Rentenversicherung kön­nen frei von Sozialabgaben in die betrieb­li­che Altersvorsorge inves­tiert wer­den. Aktuell sind das bis zu 3.408,00 EUR pro Jahr, d.h. 284,00 EUR monat­lich, die Sie ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in die betrieb­li­che Altersvorsorge inves­tie­ren können. 

Ihre Fragen — Unsere Antworten

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Kann ich den Betrag der Entgeltumwandlung verändern?

Beträge, die Sie aus Ihren Lohnbestandteilen zugunsten dieser Altersversorgung umwandeln, können Sie in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber jederzeit reduzieren, erhöhen oder aussetzen.

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Kann ich auch Sonderzahlungen aus meinem Lohn umwandeln?

Sie können jede Form der Sonderzahlung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrer Lohnabrechnung erhalten, als ein-maligen Betrag umwandeln. 

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Welche Informationen erhalte ich zu meiner betrieblichen Altersversorgung? 

Sie erhalten einmal jährlich eine Auskunft über den Stand Ihrer Anwartschaft. Diese beinhaltet die Summe der Beträge, die bis dahin Ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben wurden, welche Leistungen sich daraus ergeben und welche Leistungen Sie erhalten können, wenn Ihr Vertrag unverändert fortgeführt wird. 

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Kann ich die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit meinem Arbeitgeber kündigen? 

Sie können die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung nach Ablauf der vereinbarten Bindefrist jederzeit kündigen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Lohnbestandteile mehr umgewandelt und ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben. Dies gilt auch für mögliche, freiwillige Zuschüsse Ihres Arbeitgebers. Die bis zur Kündigung Ihrem Versorgungskonto gutgeschriebenen Beträge bleiben Ihnen erhalten.

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Was passiert, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide? 

Wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, bleiben Ihnen die Beträge aus Entgeltumwandlung, die bis dahin gut-geschrieben wurden, erhalten. Dies gilt auch für die Beträge des Arbeitgebers, die er als freiwilligen Zuschuss gewährt hat, sofern Sie hierauf eine unverfallbare Anwartschaft erworben haben. 

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Was sind unverfallbare Ansprüche, bzw. ist eine unverfallbare Anwartschaft? 

Unverfallbare Ansprüche sind gesetzlich geregelt. Haben Sie unverfallbare Anwartschaften erworben, können Ihnen diese nicht mehr reduziert werden. Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung.