Betriebliche Altersversorgung, Informationen für Arbeitnehmer
Sie arbeiten Ihr Leben lang auf den einen Moment hin, an dem der längste Urlaub Ihres Lebens beginnt, Ihr Renteneintritt. In Ihrem Berufsleben steigt Ihr Gehalt in der Regel stetig, durch Anzahl der Berufsjahre, tarifliche Gehaltserhöhungen, mehr Qualifikationen/Verantwortung und Aufstieg in der Tarifgruppe. Ihr letztes Gehalt vor Ihrem Renteneintritt ist in der Regel Ihr höchstes Gehalt, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt finanziert und ihre Ausgaben gedeckt haben. Sie haben sich über die Jahre einen Lebensstandard aufbaut und diesen mit Ihrem guten Verdienst ausleben können.
Können Sie den hart erarbeiteten und wohl verdienten Lebensstandard auch im Rentenalter weiterleben?
Die Differenz zwischen Ihrem letzten und besten Gehalt und Ihrer gesetzlichen Altersrente stellt Ihre sogenannte Versorgungslücke dar, denn diese Differenz fehlt Ihnen von einem Monat auf den anderen auf Ihrem Konto.
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Gesetzliche Rente
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Betriebliche Altersversorgung
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Private Altersvorsorge
Einzig und allein auf die gesetzliche Rente sollten Sie sich im Alter nicht verlassen. Nach der gesetzlichen Rente stellt die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Säule der Altersversorgung dar, mit der Sie sich ein zweites Standbein im Alter aufbauen können und somit Ihre Versorgungslücke verringern bzw. schließen.
garantierte Rentenauszahlung
Bei Renteneintritt erhalten Sie eine monatliche Betriebsrente zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente. Die vereinbarte Mindesthöhe und die Dauer der Rentenzahlung sind garantiert.
einmalig garantierte Kapitalauszahlung
Je nach Durchführungsweg und Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung können Sie statt einer monatlichen Rentenzahlung auch eine einmalige garantierte Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen.
Absicherung der Hinterbliebenen
Im Todesfall sind Ihre Hinterbliebenen abgesichert. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge sorgen Sie nicht nur für sich vor, sondern schützen gleichzeitig Ihre Hinterbliebenen.
Hartz IV sicher und nicht pfändbar
Durch betriebliche Altersversorgung aufgebautes Kapital ist Hartz IV sicher und nicht pfändbar, sofern eine Betriebsrente erst bei Renteneintritt gezahlt wird. Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sind für den Staat daher unantastbar.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Je nach Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber können Verwaltungs- oder Abschlusskosten viel geringer sein als bei anderen Anlageformen, wie z.B. Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, und vom Arbeitgeber übernommen werden.
Insolvenzschutz
Ihre betriebliche Altersvorsorge ist für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich, durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG), geschützt.
Sozialabgabenfreiheit
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung können frei von Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Aktuell sind das bis zu 3.408,00 EUR pro Jahr, d.h. 284,00 EUR monatlich, die Sie ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in die betriebliche Altersvorsorge investieren können.