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Betriebliche Altersversorgung, Informationen für Arbeitgeber

Eine häu­fi­ge Frage, die sich Unternehmen im Zusammenhang mit betrieb­li­cher Altersvorsorge stel­len, ist die Frage nach den Vorteilen des Arbeitgebers. Was haben Sie als Unternehmen davon, wenn Sie Ihren Mitarbeitern betrieb­li­che Altersvorsorge anbie­ten? Lohnt sich betrieb­li­che Altersvorsorge tat­säch­lich auch für den Arbeitgeber? Auf genau die­se Fragen möch­ten wir Ihnen eine Antwort geben, indem wir Ihnen zei­gen wel­che Vorteile betrieb­li­che Altersvorsorge für den Arbeitgeber haben kann.

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Irrtümer in der betrieblichen Altersversorgung

“Leistungen aus Versicherungsverträgen sind sicher”

Leider nein, denn es gilt immer die soge­nann­te Subsidiärhaftung des Arbeitgebers. Kürzt bei­spiels­wei­se die Versicherungsgesellschaft die Leistungen, muss der Arbeitgeber sein arbeits­recht­li­ches Versprechen, das er gegen­über sei­nem Mitarbeiter gege­ben hat, trotz­dem erfül­len – er muss also die Differenz bezah­len. Außerdem besteht auch ernst­haft das Risiko eines Total- oder zumin­dest Teilausfalls der Versicherung – bei­spiels­wei­se durch eine Krise oder Insolvenz. In die­sem Fall muss der Arbeitgeber die kom­plet­te oder zumin­dest eine Teilleistung voll­stän­dig neu finan­zie­ren. Die übli­chen ver­si­che­rungs­för­mi­gen Wege unter­lie­gen übri­gens kei­nem Insolvenzschutz, bis auf weni­ge Ausnahmefälle.

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“Arbeitgeber haften nur für tatsächlich ausgezahlte Versicherungsleistungen”

Selbst wenn man eine sol­che Regelung schrift­lich fixie­ren wür­de, wäre sie laut Betriebsrentengesetz nich­tig. Dieses besagt unmiss­ver­ständ­lich: „Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zuge­sag­ten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmit­tel­bar gestal­tet wird“. Es darf also für den ver­sor­gungs­be­rech­tig­ten Arbeitnehmer kein Nachteil ent­ste­hen. Das heißt im Klartext: Sollte der exter­ne Versorgungsträger die ver­ein­bar­te Leistung nicht erbrin­gen kön­nen – Sanierung / Insolvenz – hat der Arbeitgeber für die voll­stän­di­ge Erfüllung der zuge­sag­ten Leistung einzustehen.

“Arbeitgeber sind generell verpflichtet einen Zuschuss von 15% zur Entgeltumwandlung zu zahlen”

Die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage sind von der neu­en gesetz­li­chen Regelung nicht betrof­fen. Zuwendungen des Arbeitgebers sind hier frei­wil­lig. Der ver­pflich­ten­de AG-Zuschuss von 15% gilt für alle Neuverträge und ab 2022 auch für alte bestehen­de Verträge der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Der ver­pflich­ten­de AG-Zuschuss hat im schlimms­ten Fall sehr gerin­ge bis kei­ne Auswirkungen auf Ablaufleistungen, da Versicherungen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten haben, die häu­fig wäh­rend der Vertragslaufzeit sogar stei­gen. Das Gesetz gibt nicht an, dass der ver­pflich­ten­de Arbeitgeberzuschuss auch wirk­lich zur Steigerung der Ablaufleistung bei­tra­gen soll.

Vorteile betrieblicher Altersversorgung 

Bindung und Motivation der Beschäftigten

Betriebliche Altersvorsorge genießt ein hohes Ansehen unter Arbeitnehmern. Ein entsprechendes Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge kann Sie als attraktiven Arbeitgeber auf dem Markt positionieren und Ihre Arbeitnehmer langfristig und zufrieden an das Unternehmen binden. Die betriebliche Altersvorsorge ist heutzutage ein Benefit, auf den qualifizierte Mitarbeiter nicht verzichten wollen.

Als Arbeitgeber gestalten Sie die Durchführung

Sie als zusagender Arbeitgeber bestimmen, wie die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden soll. Berater und Versicherer können Ihnen Wege aufzeigen. Sie treffen die Wahl des Durchführungswegs, des möglichen externen Versorgungsträgers und die Art der Finanzierung.

Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber mit einem bestehenden Konzept zur Durchführung betrieblicher Altersvorsorge können Sie diesen Anspruch ohne großen Aufwand erfüllen. 

Reduzierung von Personalkosten um bis zu 10% pro Jahr

Eine Entgeltumwandlung zugunsten einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bedeutet, dass in Höhe des umgewandelten Entgelts, zzgl. der aus dem geringeren Entgelt resultierenden geringere Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen die Lohn- und Lohnnebenkosten gesenkt werden. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung können frei von Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Aktuell (2021) sind das bis zu 3.408,00 EUR pro Jahr, d.h. 284,00 EUR monatlich. 

Liquiditätssteigerung durch Entgeltumwandlung

Wir beraten Sie gern, um Ihr persönliches und individuelles Konzept zur Liquiditätssteigerung mit betrieblicher Altersvorsorge zu ermöglichen.

Verbesserte Kreditwürdigkeit

Entgeltumwandlung in Form einer attraktiven beitragsorientierten betrieblichen Altersvorsorge, bei der das Kapital im Unternehmen bleibt, verbessert u.a. die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens und trägt zur Steigerung des Unternehmenswertes bei.